Lizenz- und Nutzungsbedingungen (EULA) ATLAS.ti
Letzte Überarbeitung: 07. Juli 2026
Die ATLAS.ti Scientific Software Development GmbH (im Folgenden „ATLAS.ti“ oder „Lizenzgeber“ genannt) ist Hersteller der Standardsoftware „ATLAS.ti“ (im Folgenden „Software“ genannt), bietet Schulungen (im Folgenden „Schulungen“ genannt) und andere Dienstleistungen an. ATLAS.ti ist Inhaber des Urheberrechts an der Software, jedoch nicht Verkäufer der Software oder der Kurse. Verkäufer und Vertragspartner des Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) ist, sofern nicht anders definiert, die Cleverbridge AG, Köln, Deutschland („Verkäufer“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cleverbridge gelten für jeden Kauf von Software oder anderen Dienstleistungen. Wird die Software auf andere Weise als über Cleverbridge oder einen anderen Verkäufer lizenziert, gilt Anhang 1 zu dieser EULA.
ATLAS.ti stellt dem Kunden die Software vorbehaltlich dieser EULA zur Verfügung. Um die Software – sowohl die Desktop- als auch die Web-Software – oder zusätzliche Dienste nutzen zu können, muss sich jeder Nutzer zunächst registrieren und ein Benutzerkonto anlegen, das mit der Software des Kunden verknüpft ist. Die Nutzung der Software und der Dienste ist nur in Übereinstimmung mit dieser EULA gestattet. Der Kunde akzeptiert diese EULA im Namen seiner Nutzer und garantiert, dass er die Einhaltung dieser EULA durch seine Nutzer sicherstellt und im Falle einer Nichteinhaltung haftbar gemacht werden kann.
Cleverbridge als Anbieter und Lizenzgeber der Software und der damit verbundenen Dienste bietet die Software als Desktop-Version für Windows und Mac (im Folgenden als „Desktop-Software“ bezeichnet) sowie als Web-Version zur Nutzung als Software-as-a-Service (im Folgenden als „Web-Software“ bezeichnet) an
Die Software besteht aus dem Programm und dem Benutzerhandbuch. Die Software wird als Datei zum Herunterladen online oder über die Cloud-Plattform bereitgestellt.
Im Falle der Datenübermittlung ist dem Kunden gegebenenfalls der Zugang zu dem Bereich zu gewähren, in dem die Daten gespeichert sind und von dem die Daten heruntergeladen werden können.
Der Kunde erhält die Software im Maschinencode. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes und keine Rechte an dem Quellcode.
Der Kunde installiert die Desktop-Software selbst in seiner Softwareumgebung. Darstellungen oder Wiedergaben in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
Der Verbraucher hat das Recht, den mit Cleverbridge geschlossenen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
ATLAS.ti-Software wird derzeit in den folgenden Lizenzarten angeboten:
Die spezifischen Bedingungen der einzelnen Lizenztypen in dieser EULA enthalten spezifische Bestimmungen für die einzelnen Lizenztypen.
Die aktuellen Lizenzmodelle sind auf der Website von ATLAS.ti zu finden.
Darüber hinaus kann der Kunde kostenlose Patches („Updates“) erhalten und Weiterentwicklungen der Software („Upgrades“) erwerben, sofern ATLAS.ti diese bereitstellt. ATLAS.ti ist nicht verpflichtet, solche Upgrades zu erstellen. Im Falle von Patches oder Weiterentwicklungen wird dem Kunden die neue Version der Desktop-Software auf einem geeigneten Datenträger oder online von seinem Verkäufer zur Verfügung gestellt.
ATLAS.ti gewährt dem Kunden über den Verkäufer ein nicht ausschließliches, örtlich unbegrenztes, bei befristeten Verträgen für die Dauer des jeweiligen Vertrags zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software gemäß der jeweils gewählten Lizenz.
Je nach gewählter Lizenzart ergeben sich weitere Lizenzeinschränkungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieser EULA und ggf. den spezifischen Bedingungen für die jeweilige Lizenzart, wie sie weiter unten definiert sind.
Stellt ATLAS.ti dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung Ergänzungen (z. B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine neue Version der Software (z. B. Update, Upgrade) zur Verfügung, so unterliegen diese den Bestimmungen dieser EULA.
ATLAS.ti behält sich das Recht vor, Softwareversionen einzustellen, sobald eine neuere Version verfügbar ist. Das „End of Service“ für die Software ist das Datum, an dem ATLAS.ti die Bereitstellung von Updates, Bugfixes, Patches oder technischem Support für die Software beendet oder einstellt. ATLAS.ti wird den Kunden mindestens sechs (6) Monate vor dem „End of Service“-Datum schriftlich benachrichtigen. Nach dem „End of Service“-Datum ist ATLAS.ti nicht mehr verpflichtet, weitere Updates, Bugfixes, Patches oder technischen Support für die Software bereitzustellen. Das „Ende des Supports“ für die Software ist das Datum, an dem ATLAS.ti die technische Unterstützung oder Hilfe für die Software einstellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlerbehebung, Softwarekonfiguration, Installationshilfe oder Bugfixing. ATLAS.ti wird den Kunden mindestens drei (3) Monate vor dem „End of Support“-Datum schriftlich benachrichtigen. Nach dem „End of Support“-Datum ist ATLAS.ti nicht mehr verpflichtet, technischen Support oder Unterstützung für die Software zu leisten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software nach dem „End of Service“- oder „End of Support“-Datum weiter zu nutzen, erkennt jedoch an, dass dies den Kunden Sicherheitsrisiken, Kompatibilitätsproblemen oder anderen Problemen aussetzen kann.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Softwarelizenz zu verlängern oder ein Upgrade auf eine neuere Version der Software durchzuführen, um weiterhin Updates, Fehlerbehebungen, Patches oder technischen Support zu erhalten. Jede Verlängerungs- oder Upgrade-Option unterliegt zusätzlichen Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung von Gebühren, die Einhaltung von Lizenzanforderungen und die Annahme neuer oder überarbeiteter Bedingungen und Konditionen.
Etwaige Unklarheiten oder Lücken in dieser EULA sind gemäß § 31 Abs. 5 UrhG auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen und auszulegen. 5 UrhG auf der Grundlage des Vertragszwecks zu beurteilen und auszulegen.
ATLAS.ti weist den Kunden darauf hin, dass im Rahmen der Software Open-Source-Komponenten von Dritten (im Folgenden „OSS“) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die OSS den Bedingungen der jeweiligen OSS-Lizenz des Drittanbieters unterliegt. Die OSS unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen OSS-Lizenz, die unter www.atlasti.com/oss abrufbar ist.
Falls die Bedingungen der anwendbaren OSS-Lizenzen ein Angebot des Lizenzgebers zur Überlassung des Quellcodes der in Verbindung mit der Software verwendeten OSS erfordern, wird ein solches Angebot hiermit unterbreitet. ATLAS.ti wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage den Quellcode der betreffenden OSS gegen Erstattung der Versandkosten für die Datenträger zur Verfügung stellen.
Der Kunde darf die Desktop-Software in den Arbeitsspeicher und auf die Festplatte der von ihm verwendeten Hardware laden und die für den sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien erstellen. Diese sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit dem Copyright-Vermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Das Benutzerhandbuch darf nur für interne Zwecke kopiert werden.
Die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke und Markenzeichen, sonstige Rechtsvorbehalte, Seriennummern und sonstige Programmkennzeichen dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Der Kunde ist berechtigt, von der Desktop-Software Sicherungskopien in der für einen sicheren Betrieb erforderlichen Anzahl anzufertigen. Diese Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen und (soweit technisch möglich) mit demselben Urheberrechtsvermerk zu versehen, der auch auf dem Originaldatenträger erscheint. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Benutzerhandbuch für andere als kundeninterne Zwecke zu kopieren.
Jede andere Form der Nutzung der Software, insbesondere die Kompilierung, die Bearbeitung, das Arrangement oder die Veränderung in sonstiger Weise (mit Ausnahme der Dekompilierung gemäß § 69e UrhG) oder die (Offline- oder Online-) Verbreitung der Software in sonstiger Weise bedarf der schriftlichen Zustimmung von ATLAS.ti.
Soweit nicht ausdrücklich in dieser EULA gestattet, ist der Kunde einschließlich jedes Nutzers unter diesem Konto nicht berechtigt, die Software, ihm überlassene Kopien der Software oder angefertigte Sicherungskopien an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig unterzulizenzieren oder die Software zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.
ATLAS.ti ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Lizenzrechte zu widerrufen und/oder den Zugang zur Web-Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines wesentlichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder wenn der Kunde die Lizenzbedingungen nicht einhält und nach schriftlicher Aufforderung durch ATLAS.ti, einschließlich der Ankündigung von ATLAS.ti, die Lizenz anderweitig zu kündigen, diesen Verzug nicht unverzüglich beseitigt. Im Falle der Beendigung der Lizenz ist der Kunde verpflichtet, ATLAS.ti die Originalsoftware sowie etwaige Kopien davon zurückzugeben und gespeicherte Programme zu löschen. Auf Verlangen von ATLAS.ti hat der Kunde schriftlich zu bestätigen, dass er die Software zurückgegeben und die Programme wie vorgesehen gelöscht hat.
ATLAS.ti behält alle Rechte an der Software, auch wenn der Kunde die Software verändert oder mit eigenen oder fremden Programmen verbindet. Auch die dem Kunden zur Verfügung gestellte Dokumentation bleibt ausschließliches Eigentum von ATLAS.ti.
Der Kunde und jeder Nutzer müssen sich online auf der ATLAS.ti-Website unter Angabe der Seriennummer registrieren. Nur so ist sichergestellt, dass der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrags Software-Upgrades und -Updates sowie Newsletter nutzen und/oder an Foren teilnehmen kann, soweit solche Leistungen von ATLAS.ti angeboten werden und ATLAS.ti den ordnungsgemäßen Erwerb und die Nutzung der Software nachweisen kann.
Der Kunde einschließlich jedes Nutzers hat seine Daten nach dem Stand der Technik zu sichern. Er wird dafür Sorge tragen, dass aktuelle Daten aus seinem Datenbestand in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden und mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
Der Kunde wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Software vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Software-Updates per Datenübertragung von der Homepage von ATLAS.ti herunterzuladen, und ATLAS.ti wird den Kunden über die Verfügbarkeit neuer Updates informieren.
ATLAS.ti ist berechtigt, den Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Cleverbridge in Bezug auf die Produkte von ATLAS.ti so zu bewerben bzw. zu fördern, als wäre der Kunde ein eigener Kunde von ATLAS.ti, und die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in jeglicher Form (z. B. in Referenzlisten) darzustellen. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich der Verwendung des Firmennamens, der Marken und sonstiger geschützter Zeichen durch ATLAS.ti zu den vorgenannten Zwecken zu. Der Kunde hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
ATLAS.ti verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Benutzerkontos bei Nutzern der Software angegeben werden, sowie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Diese personenbezogenen Daten werden von ATLAS.ti als Verantwortlicher verarbeitet, um den Nutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, finden Sie in der Datenschutzerklärung von ATLAS.ti.
2.1 Mietet der Kunde die Desktop-Software für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht mindestens acht (8) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt. Im Falle einer Verlängerung des Mietvertrags ist der Kunde verpflichtet, die zu diesem Zeitpunkt festgelegte Miete zu zahlen.
2.2 ATLAS.ti hat das Recht, die Lizenzgebühr für einen Verlängerungszeitraum zu ändern. In diesem Fall wird ATLAS.ti den Kunden mindestens zehn (10) Wochen vor Ablauf des jeweiligen Mietzeitraums informieren.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Desktop-Software nach Beendigung des Mietverhältnisses von allen Festplatten, Arbeitsspeichern und Arbeitsplätzen zu löschen und dafür zu sorgen, dass die Desktop-Software nicht mehr von ihm, seinen Mitarbeitern und Angestellten oder registrierten Nutzern verwendet werden kann. Der Kunde hat ATLAS.ti oder dem Vermieter die Einhaltung dieser Bestimmung schriftlich zu versichern.
3.1 ATLAS.ti stellt dem Kunden die Web-Software in einem logisch getrennten Konto für den Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Eine Weitergabe der Web-Software an den Kunden erfolgt nicht.
3.2 Die Web-Software wird dem Kunden nur in der jeweils aktuellen Version bzw. dem jeweils aktuellen Release zur Verfügung gestellt. Erhält der Kunde beim Kauf der Desktop-Software zusätzlich einen Zugang zur Web-Software, so steht dieser Zugang zur Web-Software dem Kunden für den Zeitraum zur Verfügung, in dem die erworbene Version der Desktop-Software auch als Web-Software angeboten wird. Wird eine neue Version der Web-Software (Upgrade) zur Verfügung gestellt, kann der Kunde die neue Version der Web-Software mit einem Preisnachlass erwerben.
3.3 ATLAS.ti stellt dem Kunden die Web-Software mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99 % des jeweiligen Kalendermonats zur Verfügung (im Folgenden „Mindestverfügbarkeit“). In diesem Zusammenhang gilt die Web-Software als verfügbar, wenn eine ununterbrochene Verbindung zwischen den Servern, auf denen die Web-Software gehostet wird, und dem Übergangspunkt zum Internet besteht und der Kunde sich einloggen kann und Zugriff auf die Web-Software hat. Die Mindestverfügbarkeit gilt nicht für Test- und Entwicklungsserver.
3.4 Für die Nutzung der Web-Software benötigt der Kunde einen aktuellen, gängigen Standard-Webbrowser. Der Kunde ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für eine sichere und schnelle Internetverbindung verantwortlich.
3.5 Sofern mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung der Web-Software eine Änderung der Funktionalitäten der Web-Software, der von der Web-Software unterstützten Arbeitsabläufe und/oder Einschränkungen bei der Verwendbarkeit zuvor generierter Daten einhergeht, wird ATLAS.ti den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten einer solchen Änderung schriftlich informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. ATLAS.ti wird den Kunden auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Ablaufs für den Fall hinweisen, dass er von seinem Widerspruchsrecht bei Änderungsmitteilungen keinen Gebrauch macht.
3.6 Die Websoftware und die aus der Nutzung der Websoftware resultierenden Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens einmal pro Kalendertag, auf dem Server gesichert. Für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
3.7 Übergabepunkt für die Websoftware ist der Routerausgang des Rechenzentrums von ATLAS.ti.
3.8 ATLAS.ti speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ATLAS.ti, keine rechtswidrigen und/oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte und Daten mit der Websoftware zu verarbeiten und keine Programme mit Viren oder sonstiger Schadsoftware im Zusammenhang mit der Websoftware zu verwenden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Websoftware nicht zum Anbieten von oder im Zusammenhang mit illegalen Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.
3.9 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle von ihm oder seinen Nutzern verarbeiteten und/oder genutzten Inhalte und Daten sowie für die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen. ATLAS.ti nimmt die Inhalte des Kunden oder seiner Nutzer nicht zur Kenntnis und überwacht die mit der Websoftware genutzten Inhalte nicht.
3.10 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ATLAS.ti von sämtlichen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten der Rechtsverfolgung, freizustellen, wenn ATLAS.ti von Dritten, einschließlich Mitarbeitern des Kunden, wegen angeblicher Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. ATLAS.ti wird den Kunden über die Inanspruchnahme informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit geben, sich gegen den geltend gemachten Anspruch zu verteidigen. Gleichzeitig wird der Kunde ATLAS.ti unverzüglich alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den anspruchsbegründenden Sachverhalt zur Verfügung stellen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche von ATLAS.ti bleiben hiervon unberührt.
3.11 Die verschuldensunabhängige gesetzliche Mängelhaftung in Bezug auf die Websoftware wird vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.11 im Bereich des Mietrechts und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).
3.12 Im Rahmen der Nutzung der Websoftware kann der Kunde personenbezogene Daten verarbeiten. Der Kunde ist für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verantwortlich, ATLAS.ti ist Auftragsverarbeiter. Diese Verarbeitung ist in der ATLAS.ti-Datenverarbeitungsvereinbarung (DVV) geregelt, abrufbar unter www.atlasti.com/dpa. Die DVV ist Bestandteil des Vertrags und wird von den Parteien ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.
3.13 Sobald der Vertrag über die Nutzung der Websoftware endet, sperrt der Lizenzgeber den Zugang des Kunden zur Websoftware. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde sein Benutzerkonto löscht. ATLAS.ti wird alle in der Websoftware gespeicherten Daten nach Ablauf von drei Monaten nach Sperrung des Zugangs zur Websoftware unwiderruflich löschen, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung verlangt.
3.14 Mit der Funktion „Paper Search“ können Sie wissenschaftliche Arbeiten über die Semantic Scholar-API abrufen. Dazu wird der von Ihnen eingegebene Suchbegriff über die offizielle Semantic Scholar-API an Semantic Scholar übermittelt.
Datenübertragung und Datenschutz
1. Suchbegriffe: Die von Ihnen eingegebenen Suchbegriffe werden an Semantic Scholar semanticscholar.org, AI2, 2157 North Northlake Way, Seattle, WA 98103 über die S2-API übermittelt, um relevante wissenschaftliche Arbeiten abzurufen.
2. Nutzung der API: Die Suchbegriffe werden über die offizielle API von Semantic Scholar übermittelt, deren Nutzung den API-Richtlinien von Semantic Scholar unterliegt.
3. Datenschutz: Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise von AI2. Wenn Sie personenbezogene Daten in das Suchfeld eingeben, werden diese auch an AI2 weitergegeben.
Nutzung und Einschränkungen
1. Rechte und Pflichten: Sie dürfen die Funktion „Papiersuche“ nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit dieser EULA nutzen.
2. Haftungsausschluss: ATLAS.ti übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der über Semantic Scholar abgerufenen Informationen.
3. Nutzungsbeschränkungen: Sie dürfen die abgerufenen Daten nicht in einer Weise verwenden, die gegen die Nutzungsbedingungen von Semantic Scholar verstößt. allenai.org/terms
4.1 Eine Mehrbenutzerlizenz berechtigt den Kunden, die Software seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Ist der Kunde eine Bildungseinrichtung im Sinne von Ziffer 6, erwirbt er die Software auf der Grundlage einer „Bildungs-Mehrbenutzerlizenz“ und kann sie somit Studenten, Mitarbeitern usw. zur Verfügung stellen. In jedem Fall ist die Nutzung der Software auf eine maximale Anzahl von Personen beschränkt, die der Anzahl der bestellten Mehrplatzlizenzen entspricht.
4.2 Eine Mehrbenutzerlizenz erlaubt die Installation und gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Einzelrechnern des Lizenznehmers und/oder auf mehreren Arbeitsplätzen eines LANs (Serverinstallation plus Lightweight-Client-Installation).
4.3 Gleichzeitige Nutzung: Unsere Lizenzen basieren auf der gleichzeitigen Nutzung. Jeder namentlich genannte Nutzer darf bis zu zwei Installationen auf seinen persönlichen Geräten vornehmen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt darf nur eine der beiden Installationen in Betrieb sein. - Bei der Installation im Rahmen einer Mehrbenutzerlizenz in einer Pool-Umgebung (keine namentlich genannten Benutzer) ist die doppelte Anzahl von Installationen zulässig, wobei ausdrücklich festgelegt ist, dass Sie über geeignete Mittel verfügen müssen, um den gleichzeitigen Zugriff auf die maximale Lizenzanzahl zu beschränken. Andernfalls ist nur die Anzahl der in der Lizenz genannten Einzelplatzinstallationen zulässig.
Möchte der Kunde eine Einzellizenz als vergünstigte Studentenlizenz erwerben, muss er nachweisen, dass er Vollzeitstudent an einer anerkannten Bildungseinrichtung bzw. Universität ist. Für den Erwerb einer Studentenlizenz ist ein schriftlicher Berechtigungsnachweis (z. B. ein Studentenausweis) erforderlich. Studentenlizenzen sind PERSÖNLICHE Lizenzen und können NICHT von oder über Organisationen oder Institutionen (z. B. Universitäten) erworben werden. Ein Programm, das auf der Grundlage einer Studentenlizenz erworben wurde, darf NICHT auf dem Computer einer Organisation oder Institution installiert oder verwendet werden und darf nicht in einem anderen Zusammenhang als der persönlichen akademischen oder beruflichen Ausbildung des Kunden verwendet werden. Studentenlizenzen sind unter keinen Umständen übertragbar.
6.1 6.1. Bildungslizenzen für die Software können ausschließlich von offiziell akkreditierten Bildungseinrichtungen erworben werden, d. h. nur von Einrichtungen, die von den national zuständigen Akkreditierungsstellen anerkannt sind. Dazu zählen insbesondere Universitäten und vergleichbare Hochschulen (einschließlich Fernstudien- und Weiterbildungseinrichtungen), akademische und technische Schulen und Hochschulen sowie Berufsbildungseinrichtungen. Soweit der Kunde eine dieser Bildungseinrichtungen ist, garantiert er, dass er als solche staatlich anerkannt ist.
6.2 Gemeinnützige Organisationen und staatliche Einrichtungen haben NICHT automatisch Anspruch auf ermäßigte Bildungslizenzen. Organisationen, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich direkt an ATLAS.ti wenden. Staatliche Stellen und supranationale Institutionen (z. B. EU, UN usw.) müssen ausschließlich Standardlizenzen erwerben.
6.3 Mit der Bestellung einer Bildungslizenz erklärt sich der Kunde damit einverstanden, auf Anfrage unverzüglich einen rechtsgültigen schriftlichen Nachweis über seinen Status als akkreditierte Bildungseinrichtung gemäß dieser Ziffer 6 vorzulegen. Wird ein solcher Nachweis nicht oder nicht ausreichend erbracht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu den ausschließlich für Bildungseinrichtungen angebotenen Konditionen und Preisen zu erwerben.
6.4 Bildungslizenzen können nicht nur von Bildungseinrichtungen, sondern auch von deren beamtetem Lehr- und Forschungspersonal ausschließlich zur Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Lehr- und Forschungsaufgaben erworben werden, die das akademische Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Einrichtung begründen.
6.5 Soweit die Software von Mitarbeitern des Kunden bestellt wird, gelten die Garantieerklärung und die Nachweispflicht wie oben beschrieben auch für diese Personen.
6.6 Eine Bildungslizenz verbietet jegliche kommerzielle Nutzung des Programms. Dies gilt ausdrücklich auch für kommerzielle Schulungskurse und Nebentätigkeiten von Einzelpersonen und Institutionen wie Coaching, Schulungen, Beratung und ähnliche Tätigkeiten. Bildungslizenzen sind nur für anerkannte nichtkommerzielle Bildungseinrichtungen und deren Mitarbeiter erhältlich.
6.7 Die Nutzung des Programms im Rahmen einer Bildungslizenz ist ausdrücklich auf die akademische Lehre und Forschung beschränkt. Die administrative Nutzung des Programms an einer nichtkommerziellen Bildungseinrichtung gilt als kommerzielle Nutzung und ist daher im Rahmen einer Bildungslizenz nicht zulässig.
6.8 Nur anerkannte Bildungseinrichtungen (siehe oben) und hauptamtliche Mitarbeiter dieser anerkannten Einrichtungen, die in Forschung und Lehre tätig sind, sind berechtigt, Bildungslizenzen zu erwerben und zu nutzen, und zwar ausschließlich für diese Zwecke.
6.9 Mit der Bestellung einer Bildungslizenz erklären Sie sich bereit, (i) die oben genannten Bedingungen in dieser Klausel 6 einzuhalten und (ii) auf Verlangen einen formellen Nachweis Ihrer Berechtigung zu erbringen. Das Versäumnis, Nachweise vorzulegen, oder unzureichende Nachweise führen zur sofortigen Ungültigkeit der Lizenzen sowie zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betrugs.
Staatliche/nichtkommerzielle Lizenzen können nur von offiziellen nationalen oder lokalen Regierungsinstitutionen, eingetragenen Nichtregierungsorganisationen und deren offiziellen Mitarbeitern erworben werden. Wir behalten uns das Recht vor, einen Nachweis zu verlangen.
Staatliche/nichtkommerzielle Lizenzen sind in ihrer Funktionalität zu 100 % identisch mit „Voll“-Lizenzen.
Staatliche/nichtkommerzielle Lizenzen können nur von offiziellen nationalen oder lokalen Regierungsinstitutionen, registrierten Nichtregierungsorganisationen und deren offiziellen Mitarbeitern erworben werden. Auf Anfrage von ATLAS.ti muss der Kunde seinen Status als offizielle nationale oder lokale Regierungsinstitution oder registrierte Nichtregierungsorganisation nachweisen.
Mit dem Kauf oder der Anmietung einer Campuslizenz gewährt der Lizenzgeber dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software, die den Kunden berechtigt, die Software seinen Mitarbeitern, Studierenden und wissenschaftlichen Hilfskräften gemäß den folgenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.
Für die Anzahl der Mitarbeiter, Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Kunden, die zur Nutzung der Software berechtigt sind, sind die im Software-Bestellformular des Kunden unter der Bezeichnung „Einheiten“ gemachten Angaben abschließend und verbindlich. Im Software-Bestellformular des Kunden werden die maximale Anzahl der gleichzeitigen Nutzer und die maximale Gesamtzahl der Nutzer pro Vertragsjahr angegeben. Übersteigt die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer oder die Gesamtzahl der Nutzer pro Vertragsjahr die im Bestellformular vereinbarte Anzahl, wird das Entgelt rückwirkend entsprechend der tatsächlichen Nutzerzahl angepasst.
Der Kunde hat nachzuweisen, dass er eine Bildungseinrichtung (im Sinne von Ziffer 6) ist.
9.1 Der Lizenzgeber bietet Schulungen als Dienstleistung an und haftet daher nicht für ein bestimmtes oder konkretes Ergebnis. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Inhalt seiner Schulungen an den neuesten Stand der Technik anzupassen. Dies kann in einigen Fällen zu Abweichungen von den veröffentlichten Kursbeschreibungen führen. Der Lizenzgeber behält sich außerdem das Recht vor, weitere geringfügige Änderungen vorzunehmen.
9.2 Die spezifischen Schulungsmaßnahmen werden vom Lizenzgeber über Schulungszentren durchgeführt, sei es als Webinar (webbasierte Schulung am Computer) oder als Präsenzschulung (Vor-Ort-Schulung mit persönlicher Anwesenheit des Kunden und des Trainers). Auf Wunsch des Kunden führt der Lizenzgeber Schulungsmaßnahmen auch in eigenen oder gemieteten Räumlichkeiten durch.
9.3 Werden die Computersysteme des Kunden zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen genutzt, ist der Kunde verpflichtet, seine Daten und Programme durch geeignete und ausreichende Maßnahmen vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen.
9.4 Die Kurstermine werden im Internet auf der Seite ATLAS.ti Academy veröffentlicht. Die Preise für Schulungsmaßnahmen werden ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht. Unterkunft, Spesen und Reisekosten sind nicht im Kurspreis enthalten.
9.5 Der Lizenzgeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Schulungen aufgrund von Krankheit des Trainers, aus technischen Gründen oder aus anderen Gründen, die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden müssen. Der Lizenzgeber wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Schulungsveranstaltung zu verschieben oder andere geeignete Mitarbeiter für die Durchführung der Schulung zu finden, sofern dies möglich ist und der Kunde zustimmt. Der Lizenzgeber wird den Kunden unverzüglich über solche Änderungen informieren.
9.6 Im Falle einer Stornierung durch den Lizenzgeber werden dem Kunden die für die stornierte Schulung gezahlten Gebühren zurückerstattet.
9.7 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor dem vereinbarten Schulungsbeginn schriftlich kündigen. Geht eine Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung ein, werden dem Kunden keine Kosten für den Rücktritt in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis vierzehn Kalendertage vor der Veranstaltung werden dem Kunden 80 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung fünf Kalendertage oder weniger vor der Veranstaltung, werden dem Kunden 100 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
9.8 Der Lizenzgeber räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht ein, die ihm während der Kurse gelieferten Hard- und Softwareprodukte in ihrer ursprünglichen Form und ausschließlich für die Zwecke der Schulung zu nutzen. Der Kunde darf die gelieferten Softwareprodukte nicht behalten, zurückentwickeln, übersetzen, kopieren, extrahieren oder auf sonstige, nicht autorisierte Weise nutzen.
9.9 Der Kunde darf Unterlagen und Schulungsunterlagen (im Folgenden „Unterlagen“ genannt) nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigen, nachdrucken oder übersetzen. Auch die Weitergabe, Nutzung oder Mitteilung der Unterlagen und ihres Inhalts ist nicht gestattet.
9.10 Die Schulungsteilnehmer müssen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften an den Schulungsorten einhalten und alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Zugangsbestimmungen, befolgen.
9.11 Soweit der Kunde im Rahmen eines elektronischen Bestellvorgangs Freitextangaben zur Verfügung stellt, werden diese ausschließlich zur internen Auftragsabwicklung verwendet. Freitextangaben auf den Bestellunterlagen werden nicht vermerkt und ausschließlich für die interne Auftragsabwicklung verwendet sowie unverändert wiedergegeben. Solche Ergänzungen haben daher keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis und sind rechtlich nicht bindend.
Die folgenden Bedingungen gelten, wenn der Kunde an einem Beta-Test einer neuen Version der Software (im Folgenden „Testsoftware“) teilnimmt.
10.1 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden bzw. Tester die Testsoftware als Testprodukt zur Verfügung. Bei der Testsoftware handelt es sich nicht um ein marktreifes Softwareprodukt, sondern um ein Produkt, das gegebenenfalls Softwarefehler und Abstürze aufweisen kann. Aus diesem Grund kann der Lizenzgeber die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Testsoftware nicht garantieren. Der Tester darf sich nicht ausschließlich auf die Testsoftware verlassen.
10.2 Die Testsoftware wird in der vorliegenden Form zur Verfügung gestellt. Der Lizenzgeber lehnt jegliche ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf die Testsoftware ab, einschließlich der Marktgängigkeit der Testsoftware oder der Eignung der Testsoftware für einen bestimmten Zweck.
10.3 Der Lizenzgeber stellt dem Tester eine Kopie der Testsoftware sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, weist ihn in die Handhabung der Testsoftware ein und legt dar, welche Testdaten der Tester erheben soll. Nach zufriedenstellendem Abschluss des Tests kann der Lizenzgeber beschließen, dem Tester eine vergünstigte oder kostenlose Kopie der Produktionsversion der Testsoftware zur Verfügung zu stellen, abhängig von der Entscheidung des Lizenzgebers, die Produktion der Testsoftware fortzusetzen, oder von anderen Faktoren.
10.4 Der Tester testet die Testsoftware während der Testphase unter den normalerweise zu erwartenden Betriebsbedingungen in seiner Umgebung. Der Tester erhebt und meldet die mit ATLAS.ti vereinbarten Testdaten. Der Tester gewährt ATLAS.ti Zugriff auf die Testsoftware zum Zwecke der Überprüfung, Änderung und Wartung und/oder stellt angeforderte Informationen, einschließlich Systemberichte oder Verhaltensbeschreibungen, zur Verfügung. Der Tester muss die Testsoftware regelmäßig aktualisieren und zu diesem Zweck den HTTP-Zugriff auf den Standardport 80 sicherstellen.
10.5 Die Testsoftware ist Eigentum von ATLAS.ti und ein wertvolles Geschäftsgeheimnis. Die Testsoftware wird dem Tester ausschließlich zu dem in dieser Vereinbarung festgelegten Zweck anvertraut. Der Tester verpflichtet sich, die Testsoftware sowie den Zugang zum Beta-Test-Download und zur Beta-Test-Programmversion streng vertraulich zu behandeln.
10.6 Der Tester ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATLAS.ti nicht berechtigt:
die Testsoftware oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, außer in dem für die Durchführung von Beta-Tests erforderlichen Umfang;
die Testsoftware oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;
die Zugangsdaten zur Beta-Test-Download-Seite offenzulegen oder weiterzugeben; die Beta-Testversion der Testsoftware an Dritte weiterzugeben.
10.7 Der Tester trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um zu verhindern, dass die Testsoftware von Unbefugten eingesehen oder darauf zugegriffen werden kann, unabhängig davon, ob sie auf der Festplatte des Testers oder auf physischen Kopien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server, Wechseldatenträger, physische, virtuelle oder Cloud-Laufwerke oder andere Medien) gespeichert ist.
10.8 Die Testphase beginnt mit dem Download der Testsoftware und dauert bis zur Benachrichtigung durch ATLAS.ti oder bis zur Freigabe der Produktionsversion der Testsoftware, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt. Diese Vereinbarung endet mit Ablauf des Testzeitraums oder sobald ATLAS.ti den Tester auffordert, die Testsoftware zurückzugeben, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt.
10.9 ATLAS.ti kann den Tester nach Ablauf des Testzeitraums auffordern, die Original-Testsoftware sowie alle Kopien der Testsoftware und alle damit verbundenen Unterlagen innerhalb von 10 Tagen an ATLAS.ti zurückzusenden und alle Teile der Testsoftware aus dem Computerspeicher zu löschen. Der Tester ist verpflichtet, dieser Aufforderung fristgerecht nachzukommen.
10.10 Durch die Teilnahme an einem Beta-Test werden dem Tester keine Rechte übertragen und es wird ihm keine Beteiligung an der Testsoftware oder den Geschäftsgeheimnissen von ATLAS.ti gewährt. Es wird auch nicht die Absicht bekundet, Rechte an den Tester zu übertragen oder ihm eine Beteiligung an der Software oder den Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens zu gewähren. Der Tester ist nicht berechtigt, Teile der Testsoftware an Dritte zu verkaufen oder zu übertragen oder die Testsoftware zur Herstellung, Vermarktung oder zum Support seiner eigenen Produkte zu verwenden. Der Tester darf nicht angeben, dass die Testsoftware von einem anderen Unternehmen als ATLAS.ti stammt.
Die Vereinbarung über die Teilnahme an einem Beta-Test gilt für den Tester persönlich. Der Tester darf keine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung abtreten oder anderweitig übertragen.
a. Der Kunde kann die zusätzliche Funktion für künstliche Intelligenz (KI) innerhalb der Software erwerben. ATLAS.ti bietet KI-Funktionen (einschließlich automatisierter Kodierung, KI-Kodierungsvorschläge, Zusammenfassungen, dialogbasierter Dokumentenanalyse sowie Transkription von Audio- und Videoaufzeichnungen, zusammenfassend die „KI-Funktionen“) an, die unter Verwendung von Modellen und Diensten von Drittanbietern („KI-Drittanbieter“) betrieben werden, derzeit OpenAI, L.L.C., 3180 18th Street, San Francisco, CA 94110 („OpenAI“) für generative Analysefunktionen und Deepgram, Inc., San Francisco, USA („Deepgram“) für die Transkription. Die aktuelle Liste der KI-Drittanbieter ist im Legal Center unter www.atlasti.com/legal verfügbar. Die folgenden Bestimmungen bezüglich OpenAI gelten entsprechend auch für andere KI-Drittanbieter. Die Nutzung des OpenAI-Dienstes von ATLAS.ti unterliegt der Verfügbarkeit von OpenAI sowie den von OpenAI auferlegten Einschränkungen, die in den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen von OpenAI unter https://openai.com/policies/terms-of-use beschrieben sind. Insbesondere unterliegen die Dienste von ATLAS.ti den Länderbeschränkungen von OpenAI und dürfen in nicht zugelassenen Ländern nicht genutzt werden. Hier finden Sie eine Liste der zugelassenen Regionen. ATLAS.ti übernimmt keinerlei Verantwortung für die Nutzung der Software und Dienste von OpenAI.
b. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Bedingungen von OpenAI sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass es möglich ist, dass aufgrund eines Verbindungsfehlers oder einer Überlastung der OpenAI-Server keine Ergebnisse geliefert werden. ATLAS.ti übernimmt keinerlei Haftung für die Genauigkeit oder Leistung der OpenAI-Software oder anderer OpenAI-Dienste. ATLAS.ti garantiert keine Mindestverfügbarkeit der OpenAI-Software und -Dienste, sondern der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Verfügbarkeit von OpenAI zu überprüfen.
c. Durch die Nutzung der KI-Funktion kann der Kunde personenbezogene Daten verarbeiten. Der Kunde ist der Verantwortliche für diese personenbezogenen Daten, und ATLAS.ti ist der Auftragsverarbeiter. Diese Verarbeitung ist in der ATLAS.ti-Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) geregelt, die unter www.atlasti.com/dpa abrufbar ist. Die DPA ist Bestandteil des Vertrags und wird von den Parteien ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen. Die KI-Drittanbieter fungieren als Unterauftragsverarbeiter von ATLAS.ti, wie in der DPA näher ausgeführt.
d. In Bezug auf die KI-Funktionen ist ATLAS.ti der Anbieter des KI-Systems im Sinne von Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Gesetz“). Der Kunde ist, sofern er die KI-Funktionen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit nutzt, der Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-Gesetz und selbst verantwortlich für die Einhaltung der den Betreibern obliegenden Pflichten, einschließlich der Offenlegungspflichten gemäß Art. 50 Abs. 4 KI-Gesetz bei der Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten sowie für die Gewährleistung eines ausreichenden Niveaus an KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter (Art. 4 KI-Gesetz). Der Verwendungszweck (Art. 3 Nr. 12 KI-Gesetz) der KI-Funktionen besteht darin, geschulte Nutzer bei der Analyse qualitativer Daten zu unterstützen, einschließlich Kodierungsvorschlägen, Zusammenfassungen und Transkriptionen, jeweils als vorbereitendes Hilfsmittel, das einer vollständigen menschlichen Überprüfung und Kontrolle durch den Kunden unterliegt.
e. Der Kunde darf die KI-Funktionen nicht (a) für nach § 5 KI-Gesetz verbotene Praktiken, (b) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATLAS.ti als oder als Teil eines risikoreichen KI-Systems im Sinne von § 6 KI-Gesetz in Verbindung mit Anhang III, insbesondere zur Bewertung von Lernergebnissen oder zum Prüfungsablauf, für Entscheidungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder für Bonitätsprüfungen, oder (c) für Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und rechtliche Wirkungen in Bezug auf eine natürliche Person entfalten oder eine natürliche Person in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
f. Von den KI-Funktionen generierte Ergebnisse werden innerhalb der Software als KI-generiert gekennzeichnet und, sofern gemäß Art. 50 Abs. 2 KI-Gesetz erforderlich, in einem maschinenlesbaren Format markiert. Der Kunde darf solche Kennzeichnungen oder Markierungen nicht entfernen, unterdrücken oder verändern, sofern dies nicht im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen zulässig ist. KI-Ergebnisse werden durch probabilistische Modelle generiert, können unvollständig, ungenau oder verzerrt sein und müssen vom Kunden vor jeglicher Nutzung überprüft werden; die fachliche, wissenschaftliche und rechtliche Angemessenheit jeglicher Nutzung von KI-Ergebnissen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
g. ATLAS.ti behält sich das Recht vor, für diese KI-Funktion (zusätzliche) Gebühren zu erheben, die von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Die Nutzung der KI-Funktion wird auf der Grundlage von Credit-Punkten („KI-Credits“) berechnet. Wie viele KI-Credits für eine bestimmte Analyse oder Nutzung der KI-Funktion erforderlich sind, hängt von der Sprache und der Struktur des Textes ab und kann bei ATLAS.ti erfragt werden. Credits können gemäß der jeweils aktuellen Preisliste erworben werden. ATLAS.ti gewährt keine Rückerstattungen für Dienste, die aufgrund von OpenAI-Einschränkungen nicht genutzt werden können, und/oder für die Ergebnisse der Nutzung von Software und Diensten, die von OpenAI angeboten werden.
h. ATLAS.ti kann Kunden nach eigenem Ermessen auch ohne zusätzliche Kosten Credits gewähren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Credits oder auf den regelmäßigen Erhalt von Credits.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Vertragstexte stehen dem Kunden auf der Website oder in der Software von ATLAS.ti nur in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Der jeweilige Vertragstext wird dem Kunden jedoch bei Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt und kann so vom Kunden gespeichert oder ausgedruckt werden.
Anhang 1
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, ist er verpflichtet, die gelieferte Software und die Software-Updates unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. 1 BGB („Unternehmer“) ist, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Software und die Software-Updates unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen (§ 377 HGB).
Der Kunde hat in seiner Mängelanzeige schriftlich anzugeben, um welche Art von Fehler es sich handelt, in welchem Modul der Fehler aufgetreten ist und welche Arbeiten zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers durchgeführt wurden.
Der Lizenzgeber hat dem Kunden die Software in einem Zustand zu liefern, der frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Software nur unerheblich beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Vertrags. Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die vom Kunden bereitgestellte Hard- und Softwareumgebung, Bedienungsfehler, fehlerhafte Fremddaten, Störungen des Computernetzwerks oder sonstige im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Gründe verursacht werden, gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Vertrags.
Der Lizenzgeber wird Sachmängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann insbesondere durch die Lieferung neuer Software oder dadurch erfolgen, dass der Lizenzgeber Wege aufzeigt, die ein erneutes Auftreten des Mangels ausschließen. Der Kunde ist zur Abnahme neuer Software auch dann verpflichtet, wenn dies einen zumutbaren Anpassungsaufwand auf Seiten des Kunden bedeutet.
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei Rechtsmängeln erfolgt dadurch, dass der Lizenzgeber dem Kunden eine rechtmäßige Nutzungsmöglichkeit der Software verschafft. Dem Lizenzgeber steht es frei, die betroffene Software durch eine gleichwertige, den Bedingungen entsprechende Software zu ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Macht ein Dritter gewerbliche Schutzrechte gegenüber dem Kunden geltend, so hat der Kunde den Lizenzgeber hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Lizenzgeber wird diese Ansprüche nach seiner Wahl und nach Rücksprache mit dem Kunden entweder abwehren oder befriedigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche von Dritten geltend gemachten Ansprüche anzuerkennen. Der Lizenzgeber wird solche Ansprüche Dritter auf eigene Kosten abwehren und den Kunden von allen Kosten und Schäden im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche freistellen, es sei denn, diese sind auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB („Unternehmer“), verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln innerhalb eines Jahres ab Lieferung. Besteht ein Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, das diesen zur Herausgabe der Software berechtigt, so gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Lizenzgeber aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (Arbeitskampf, höhere Gewalt oder sonstige vom Lizenzgeber nicht zu vertretende Hindernisse) an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach Beseitigung des Hindernisses.
Teillieferungen sind zulässig, sofern die gelieferten Teile für sich genommen voll nutzbar sind. Der Lizenzgeber ist berechtigt, für jede Teillieferung eine gesonderte Rechnung auszustellen.
Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieses Absatzes haftet der Lizenzgeber nur, wenn und soweit dem Lizenzgeber, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle eines Verzugs des Lizenzgebers durch den Schuldner oder einer vom Lizenzgeber zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Lizenzgeber jedoch für eigenes schuldhaftes Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt definiert als solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die in den vorstehenden Absätzen dieses Absatzes geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften. Die Haftungsbeschränkungen des zweiten Absatzes dieses Absatzes gelten ferner nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und auf Schadensersatz. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens durch Rechtsverfolgungskosten im Falle des Verzugs des Lizenzgebers.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, alle geschützten oder vertraulichen Informationen der anderen Partei – soweit sie nicht für die Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit erforderlich sind – auch nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit gegenüber Dritten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Geschützte oder vertrauliche Informationen der Parteien sind alle Informationen über oder von einer Partei, die der anderen Partei schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise offenbart oder mitgeteilt wurden und als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind. Zu den geschützten oder vertraulichen Informationen der Parteien gehören unabhängig davon auch Geschäftsbeziehungen, Informationen über Geschäftsprozesse, Know-how, Berechnungsgrundlagen, Konzepte, Geschäftspläne, Software-Algorithmen, Software-Konzepte, Produkt- und Programmspezifikationen, Strategien, Vertriebs- und Marketingdaten und/oder Marketingpläne sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Parteien.
Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für geschützte oder vertrauliche Informationen, sofern und soweit diese bereits öffentlich bekannt waren, bevor sie von einer Partei der anderen mitgeteilt oder offengelegt wurden; nach der Mitteilung oder Offenlegung durch eine Partei ohne Mitwirkung der anderen Partei und unabhängig von einem Versäumnis der anderen Partei öffentlich bekannt wurden; den Parteien von einem Dritten mitgeteilt oder offengelegt wurden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungspflicht gegenüber der jeweiligen Partei unterliegt; oder
im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens oder aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
Der Lizenzgeber weist den Kunden hiermit auf die Seite der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) unter folgendem Link hin: ec.europa.eu/consumers/odr
Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Website oder die Möglichkeit, das Beschwerdeverfahren über diese Website durchzuführen.
Diese EULA enthält alle Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (auch per Fax, E-Mail). Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese EULA jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden unzumutbar. Der Lizenzgeber wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über Änderungen der EULA informieren. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten EULA nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der geänderten EULA, so gilt die geänderte EULA als vom Kunden angenommen.
Anhänge und Beilagen sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vereinbarung selbst davon unberührt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese EULA unvollständig sein sollte. Sollte diese EULA eine unwirksame Bestimmung enthalten oder unvollständig sein, so wird die unwirksame oder fehlende Bestimmung automatisch durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der EULA der Sitz des Lizenzgebers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Erfüllungsort für Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist der Sitz des Lizenzgebers. 1 BGB ist der Sitz des Lizenzgebers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Alle Vertragstexte stehen dem Kunden auf der Website oder in der Software des Lizenzgebers nur in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Der jeweilige Vertragstext wird dem Kunden jedoch bei Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt und kann so vom Kunden gespeichert oder ausgedruckt werden.