Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reseller

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cleverbridge AG für ATLAS.ti-Reseller

Letzte Änderung: 2012-12-19
Aktualisiert am: 2020-03-10

  1. Thema, Territorium
  2. Rechtsstellung des Reseller, Definition
  3. Pflichten des Reseller
  4. Besondere Pflichten des Reseller als Handelsvertreter
  5. Besondere Pflichten des Reseller als Vertragshändler
  6. Pflichten der ATLAS.ti GmbH; Fristen
  7. Lieferung und Leistungsumfang
  8. Provision für den Reseller als Handelsvertreter
  9. Provision für den Reseller als autorisierter Vertriebspartner
  10. Sachmängel und Rechtsmängel
  11. Haftung
  12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  13. Laufzeit; Folgen einer Beendigung dieser Vereinbarung
  14. Wettbewerbsverbotsklausel
  15. Strafzahlungen
  16. Datenschutz
  17. Gerichtsstand/anwendbares Recht
  18. Nebenabreden

Thema, Territorium

  1. ATLAS.ti Scientific Software Development GmbH (nachfolgend "ATLAS.ti GmbH" genannt) ist Urheber und Hersteller der Software "ATLAS.ti" (nachfolgend "Software" genannt), nicht aber deren Verkäufer. cleverbridge AG, Gereonstr. 43-65 Köln, ist Anbieter der Software und damit auch alleiniger Vertragspartner des Kunden (nachfolgend "Reseller" genannt). Der Verkäufer räumt dem Reseller bestimmte Rechte im Rahmen der in diesem Dokument enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

  2. Der Reseller ist berechtigt, die Software von der Verkäuferin zum Zwecke des Weiterverkaufs zu erwerben oder den Kontakt für den Verkauf der Software an Endkunden herzustellen.

  3. Der Geltungsbereich des Vertrages ist nicht beschränkt. Der Reseller ist berechtigt, die Software weltweit zu vertreiben, mit Ausnahme von Ländern, in denen der Vertrieb von Software den Exportkontrollbestimmungen des Department of Commerce unterliegt, so dass die Software nicht in Ländern vertrieben werden darf, die einem US-Embargo unterliegen.

Rechtsstellung des Reseller, Definition

  1. Der Reseller wird für den Verkäufer entweder als selbständiger Handelsvertreter tätig, indem er den Kontakt für den Verkauf der Software an Endkunden herstellt (nachfolgend "Reseller als Handelsvertreter" genannt). Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass der Reseller als Handelsvertreter auf seiner Website einen Link auf die Website von ATLAS.ti GmbH setzt, so dass sich der Nutzer über diesen Link auf der Website von ATLAS.ti GmbH registrieren und die Software erwerben kann. Der Reseller kann auch als Vertragshändler tätig werden, indem er als selbständiger Kaufmann an den Verkäufer herantritt und die Software im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwirbt (nachfolgend "Reseller als Vertragshändler" genannt). Soweit sich diese Bestimmungen nur auf den "Wiederverkäufer" beziehen, gelten diese Bedingungen sowohl für den Wiederverkäufer als Handelsvertreter als auch für den Wiederverkäufer als Vertragshändler.

  2. Der Reseller ist nicht berechtigt, im Namen von ATLAS.ti GmbH Kundenzahlungen entgegenzunehmen oder ATLAS.ti GmbH bei Geschäften zu vertreten.

  3. ATLAS.ti GmbH und der Verkäufer sind berechtigt, im Vertragsgebiet Geschäfte im eigenen Namen, durch Vertreter oder andere Wiederverkäufer abzuschließen, ohne dass der Reseller einen Provisionsanspruch hat.

  4. Der Wiederverkäufer ist berechtigt, sich zur Unterstützung seiner Tätigkeit Untervertreter und sonstige Hilfspersonen zu bedienen. Ein Rechtsverhältnis zwischen diesen Untervertretern und Erfüllungsgehilfen und ATLAS.ti GmbH wird dadurch nicht begründet. Der Reseller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen auch von den von ihm eingesetzten Personen eingehalten werden.

Pflichten des Reseller

  1. Der Reseller hat die ihm nach diesen Bedingungen übertragenen Aufgaben und Rechte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Er hat die Interessen von ATLAS.ti GmbH zu wahren.

  2. Der Reseller hat die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten.

  3. Der Reseller ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung von ATLAS.ti GmbH oder dem Verkäufer bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch von seinen eigenen Mitarbeitern eingehalten wird. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

  4. Der Reseller sichert zu, dass er im Besitz aller behördlichen Genehmigungen und Lizenzen ist, die nach nationalem Recht für die Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen erforderlich sind.

  5. Der Reseller ist verpflichtet, im Rahmen des Bestellvorgangs die Kontaktdaten des Endkunden anzugeben. Bezieht der Reseller die Software zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Endnutzer die Software online bei ATLAS.ti GmbH unter Eingabe der Seriennummer der Software registriert. Zweck dieser Eingabe und Registrierung ist es, ATLAS.ti GmbH in die Lage zu versetzen, festzustellen, ob der Endnutzer im Besitz einer rechtmäßigen Seriennummer ist und dem Endnutzer die Möglichkeit zu geben, Supportleistungen und Zugang zu Communities, Newslettern und Updates von ATLAS.ti GmbH zu erhalten.

  6. Dem Reseller ist es ausdrücklich untersagt

  • Studentenlizenzen der Software zu verkaufen

  • die Software zu vermieten oder zu verleihen.

  • eigene Installationspakete ohne schriftliche Genehmigung von ATLAS.ti GmbH zu erstellen

  • ATLAS.ti-Software ohne schriftliche Genehmigung mit anderen Softwareprodukten zu bündeln oder zu integrieren

  1. Der Verkäufer bietet akkreditierten Bildungseinrichtungen und deren Mitarbeitern (typischerweise Universitäten, Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen) sogenannte Bildungslizenzen der Software zur Nutzung in der akademischen Lehre und Forschung an. Der Reseller hat die Käufer von Bildungslizenzen darauf hinzuweisen, dass der Preisnachlass für Bildungslizenzen nur solchen Einrichtungen oder deren Mitarbeitern gewährt wird, die ihren akkreditierten Bildungsstatus durch einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis belegen können. Unterlässt der Wiederverkäufer diesen Hinweis oder wird der schriftliche Nachweis nicht unverzüglich nach dem Kauf erbracht, muss der Wiederverkäufer die Preisdifferenz zwischen der regulären und der Bildungsversion an den Verkäufer zahlen. Gemeinnützige Organisationen und Behörden haben nicht automatisch Anspruch auf vergünstigte Ausbildungslizenzen. Organisationen, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich direkt an ATLAS.ti oder den Reseller wenden, der wiederum ATLAS.ti direkt kontaktiert. Regierungsbehörden und supranationale Institutionen (z.B. EU, UN, etc.) können keine Ausbildungslizenzen erhalten.

Besondere Pflichten des Reseller als Handelsvertreter

  1. Der Reseller als Handelsvertreter hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Kunden zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.

  2. Im übrigen steht es dem Reseller als Handelsvertreter frei, im Vertragsgebiet tätig zu werden und seine Tätigkeit frei auszuüben.

Besondere Pflichten des Reseller als Vertragshändler

  1. Der Reseller als Vertragshändler vertreibt die Software im Vertragsgebiet und unternimmt geeignete Anstrengungen, um einen möglichst hohen Absatz zu gewährleisten.

  2. Der Reseller als Vertragshändler ist verpflichtet, die Software unter den von der ATLAS.ti GmbH vorgegebenen Marken, Namen und in der von ATLAS.ti GmbH vorgegebenen Präsentationsform zu vertreiben.

  3. Der Reseller als Vertragshändler darf die gelieferte Software sowie deren Aufmachung und Verpackung nicht verändern; insbesondere darf er vorhandene Warnhinweise auf den unsachgemäßen Gebrauch der Produkte oder Hinweise auf den richtigen Gebrauch nicht verändern oder entfernen. Verstößt der Reseller als Vertragshändler gegen seine Verpflichtungen aus dem vorstehenden Satz, so hat der Reseller als Vertragshändler ATLAS.ti GmbH im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit der Schaden durch ihn verursacht wurde.

  4. Für den Fall, dass ATLAS.ti GmbH oder der Verkäufer gezwungen sind, die Software wegen eines Mangels zurückzurufen, wird der Reseller als Vertragshändler ATLAS.ti GmbH unterstützen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die ATLAS.ti GmbH von ihm verlangt. ATLAS.ti GmbH wird dem Reseller als Vertragshändler die in diesem Zusammenhang entstehenden notwendigen Kosten erstatten.

  5. Der Reseller als Vertragshändler wird ATLAS.ti GmbH und den Verkäufer unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Nutzung der Software sowie über Produktmängel informieren.

  6. Der Reseller als Vertragsvermittler ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Endkunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der ATLAS.ti GmbH zustimmt, die jederzeit online verfügbar sind.

Pflichten der ATLAS.ti GmbH; Fristen

  1. Der Verkäufer überträgt dem Reseller für die Dauer seiner Tätigkeit eine widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Firmennamens, der Marken und Logos der ATLAS.ti GmbH. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er von ATLAS.ti zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt ist. Der Reseller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Rechtsstellung in diesem Zusammenhang deutlich angegeben wird. Werbemaßnahmen sind vor ihrer Veröffentlichung mit dem Verkäufer abzustimmen.

  2. Der Verkäufer wird dem Reseller als Handelsvertreter monatlich entweder direkt oder über einen beauftragten Dritten die erforderlichen Mitteilungen und Informationen über die Annahme oder Ablehnung eines vom Reseller als Handelsvertreter angebahnten Geschäfts oder die Nichterfüllung eines Geschäfts übermitteln. Die Mitteilung erfolgt durch Übersendung einer Monatsabrechnung. Andernfalls steht es dem Verkäufer frei, ein Geschäft mit einem vom Reseller geworbenen Kunden anzunehmen oder abzulehnen.

  3. Angaben über die Leistung und den Zeitpunkt der Lieferung der Software sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich einen Liefertermin zugesagt.

Lieferung und Leistungsumfang

  1. Die Software besteht aus dem Programm und einem Benutzerhandbuch in digitaler Form in englischer Sprache. Die Lieferung der Software erfolgt auf CD-ROM (per Post oder anderer Versandart) oder per Online-Datendownload. Der Wiederverkäufer (bzw. der Kunde im Falle der Direktlieferung an den Kunden) erhält die Software im Maschinencode. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.

  2. Der Kunde wird die Software selbst in seiner Softwareumgebung installieren. Der Reseller wird den Kunden entsprechend informieren.

  3. Darstellungen oder Wiedergaben in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

  4. Der Reseller hat alle Bestellungen online über den von ATLAS.ti GmbH oder dem Anbieter zur Verfügung gestellten sicheren Bestellprozess unter Verwendung seiner speziellen Reseller-ID und seines Passwortes durchzuführen.

Provision für den Reseller als Handelsvertreter

  1. Der Reseller hat als Handelsvertreter Anspruch auf eine Provision für alle von ihm während der Laufzeit dieses Vertrages angebahnten und abgeschlossenen Geschäfte mit dem Verkäufer, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Die Höhe der Provision ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung, die von ATLAS.ti GmbH zu treffen ist.

  2. Die Provision errechnet sich aus dem Nettorechnungsbetrag abzüglich gesondert in Rechnung gestellter Nebenkosten (z.B. Transport- und Verpackungskosten, Fracht, Skonto usw.). Für Geschäfte, die direkt vom Reseller getätigt werden, besteht kein Provisionsanspruch.

  3. Der Reseller hat einen Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Verkäufer das Geschäft ausgeführt und die Zahlung des Kunden erhalten hat.

  4. Folgeprovisionen für den Reseller sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde Updates der Software online beim Verkäufer erwirbt, auch wenn der Kunde die Software ursprünglich in einem vom Reseller als Handelsvertreter initiierten Geschäft erworben hat.

  5. Die Abrechnung der Provisionsansprüche erfolgt monatlich, spätestens am letzten Tag des Folgemonats. Mit der Rechnungslegung durch den Verkäufer oder einen beauftragten Dritten werden die Provisionsansprüche 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Soweit der Wiederverkäufer verpflichtet ist, Umsatzsteuer zu berechnen, ist diese zusätzlich zu entrichten und in der Provisionsabrechnung auszuweisen.

  6. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche des Resellers, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Verkäufer entstehen, abgegolten. Ein besonderer Anspruch des Wiederverkäufers auf Erstattung von Auslagen, Gebühren, Kosten oder sonstigen Aufwendungen besteht nicht, es sei denn, die Erstattung wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  7. Bei Nichtzahlung des Kunden oder bei Nichterfüllung eines Geschäftes aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, entfällt oder mindert sich der Provisionsanspruch. Bereits erhaltene Provisionen werden zurückerstattet.

Provision für den Reseller als autorisierter Vertriebspartner

  1. Der Verkäufer gewährt dem Reseller als Vertragshändler einen Rabatt auf die Software, der auf der Grundlage der von ATLAS.ti GmbH unverbindlich empfohlenen (Endkunden-) Listenpreise berechnet wird. Grundlage für die Berechnung ist der zum Zeitpunkt des Kaufvertrages gültige Listenpreis. Die Höhe der Provision ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

  2. Die Preise für die Software, die dem Reseller als Vertragshändler in Rechnung gestellt werden, ergeben sich aus dem Nettoverkaufspreis abzüglich des jeweils gültigen Rabatts zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  3. Der Reseller als Vertragshändler ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden frei. Er wird sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen der ATLAS.ti GmbH halten.

  4. Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

  5. Die Änderung von Listenpreisen und Rabatten bleibt dem Verkäufer im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik unbenommen und wird dem Vertriebspartner mit einer Frist von 1 Monat mitgeteilt. Eine solche Mitteilung kann auch auf der Website von ATLAS.ti GmbH veröffentlicht und/oder per E-Mail versandt werden. Bestellungen, die bereits vom Reseller als Vertragshändler bestätigt wurden, sind von einer solchen Änderung nicht betroffen.

  6. Der Reseller als Handelsvertreter kann per Kreditkarte, Scheck oder Banküberweisung bezahlen. Auch Bestellungen sind möglich, sofern dem Reseller diese Option über das Online-Zahlungssystem der ATLAS.ti GmbH eingeräumt wird. In diesem Fall muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung erfolgen.

Sachmängel und Rechtsmängel

  1. Der Verkäufer überlässt dem Reseller die Software in einem Zustand, der frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Software nur unerheblich beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Vertrages. Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die vom Reseller zur Verfügung gestellte Hard- und Softwareumgebung, Bedienungsfehler, fehlerhafte Fremddaten, Störungen des Computernetzes oder sonstige im Verantwortungsbereich des Resellers liegende Gründe verursacht werden, gelten nicht als Mängel im Sinne dieses Vertrages.

  2. Sachmängel hat der Verkäufer zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen. Der Reseller ist berechtigt, Nachbesserung oder eine neue Kopie der Software zu verlangen, es sei denn, ATLAS.ti GmbH ist gesetzlich berechtigt, die Nachbesserung oder den Austausch zu verweigern. Der Reseller hat ATLAS.ti GmbH eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung/Ersatzlieferung zu gewähren. Die Nachbesserung/Ersatzlieferung kann auch in der Weise erfolgen, dass ATLAS.ti GmbH dem Reseller zur Beseitigung des Mangels das jeweils neueste Service-Pack zur Verfügung stellt, es sei denn, es ist auszuschließen, dass hierdurch der Mangel beseitigt wird.

  3. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Reseller berechtigt, seine Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Schadensersatz gilt Abschnitt XI dieser Bedingungen.

  4. Der Reseller wird darauf hingewiesen, dass ATLAS.ti GmbH in unregelmäßigen Abständen kostenlose Service Packs zum Download anbietet, die die Funktionalität der Software erweitern und eventuell auftretende Sicherheitslücken schließen. Der Reseller wird diese Informationen an den Kunden weitergeben.

Haftung

  1. Der Verkäufer hat Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung) nur in folgendem Umfang zu leisten:
  • Bei vorsätzlichem Handeln und bei Übernahme einer Garantie für vereinbarte Eigenschaften: in voller Höhe.

  • Bei grober Fahrlässigkeit: in Höhe des typischen oder vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht des Verkäufers verhindert werden sollte.

  • In allen anderen Fällen, immer bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei Verzug, in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens.

  1. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Personenschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung des Verkäufers auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Reseller eingetreten wäre.

  3. Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Die von der Verkäuferin gelieferte Software (Programm und Handbuch) ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen ausschließlich dem Anbieter bzw. ATLAS.ti zu.

  2. Der Reseller ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke, Marken, sonstige Rechtsvorbehalte, Seriennummern oder sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale in irgendeiner Weise zu verändern oder zu verdecken.

  3. Der Reseller ist zur Weitergabe der Software nur an solche Personen berechtigt, die sich rechtsverbindlich zur Einhaltung der ATLAS.ti-Nutzungsbedingungen verpflichtet haben. Diese Bedingungen können jederzeit online auf der ATLAS.ti-Website eingesehen und ausgedruckt werden.

  4. Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement, sonstige Umarbeitungen und andere Formen der Verbreitung der Software (offline oder online) sowie deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ATLAS.ti.

  5. Sowohl der Verkäufer als auch ATLAS.ti GmbH sind berechtigt, die Lizenzrechte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Reseller mit der Zahlung eines wesentlichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder wenn der Reseller die Lizenzbedingungen nicht einhält und nach schriftlicher Aufforderung durch den Verkäufer, einschließlich der Ankündigung des Verkäufers, die Lizenz anderweitig zu kündigen, diesen Verzug nicht unverzüglich beseitigt. Im Falle der Beendigung der Lizenz ist der Reseller verpflichtet, die Originalsoftware sowie etwaige Kopien davon an ATLAS.ti GmbH zurückzugeben und gespeicherte Programme zu löschen. Auf Verlangen der ATLAS.ti GmbH hat der Reseller schriftlich zu bestätigen, dass er die Software zurückgegeben und die Programme gelöscht hat.

Laufzeit; Folgen einer Beendigung dieser Vereinbarung

  1. Dieser Vertrag beginnt mit der Freischaltung nach Registrierung des Resellers auf der Website des Verkäufers. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Dieser Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist des § 89 Abs. 1 HGB zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein berechtigter wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt vor, wenn das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertrauen durch den anderen Vertragspartner derart beeinträchtigt ist, dass der kündigende Teil eine Fortsetzung des Reseller-Vertrages nicht akzeptieren kann.

  4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; eine E-Mail ist ausreichend.

  5. Reseller, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können im Falle einer Kündigung keine Ausgleichsansprüche geltend machen.

Wettbewerbsverbotsklausel

Der Reseller ist während der Laufzeit dieses Vertrages nicht berechtigt, sich direkt oder indirekt an einem Konkurrenzunternehmen der ATLAS.ti GmbH zu beteiligen. Hiervon ausgenommen sind Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften, sofern diese Beteiligung dem Reseller keinen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen gewährt.

Strafzahlungen

  1. Verstößt der Reseller gegen seine Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern 3. (3); 12. (3) bis (5); 14, so hat er an den Verkäufer für jeden schuldhaften Verstoß eine nach billigem Ermessen des Verkäufers festzusetzende und im Streitfall von einem zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

  2. Ungeachtet dessen ist die Verkäuferin auch berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund wegen Verstößen gegen diesen Vertrag fristlos zu kündigen und ihre Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz und/oder Unterlassung geltend zu machen.

Datenschutz

Der Reseller wird hiermit davon unterrichtet, dass der Verkäufer die Daten des Wiederverkäufers in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erhebt, speichert, verarbeitet und - soweit erforderlich - an Dritte weitergibt.

Gerichtsstand/anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche und Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien auf Grund dieser Bedingungen ergeben, ist Köln, Deutschland.

  2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Die Sprache dieses Vertrages ist Deutsch.

Nebenabreden

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und ideellen Zweck des Vertrages weitestgehend entspricht.

  2. Durch eine vom Vertrag abweichende Regelung werden weder vereinbarte Rechte geändert oder aufgehoben, noch neue Rechte oder Pflichten begründet.